Wir ziehen demnächst in ein anderes Bundesland. Momentan bekommen wir Betreuungsgeld. Kann mir das genehmigte Geld von einem anderen Bundesland verwehrt werden? Mir ist klar das ich kein Rechtsanspruch habe, aber soweit wie ich es mitbekommen habe, soll denjenigen die es bekommen nicht gestrichen werden. Wer hat schon den Fall gehabt?