Hallo zusammen,

Ich habe folgendes "Problem":

Es beginnt damit, dass vorletzten Monat mein Vater verstarb. Nun habe ich (habe das Erbe ausgeschlagen) ein Problem mit den Vermietern. Diese verlangen von mir, das Auto und den Inhalt der Wohnung zu veräußern, um die Räumungskosten zu decken. Dieses Risiko möchte ich jedoch nicht eingehen, da ich nach Rücksprache mit dem Amtsgericht kein Recht auf Zutritt zur Wohnung oder auf Mitnahme der dort enthaltenen Gegenstände habe.

Mein Vater hat vor 3 Jahren sein Motorrad meiner Schwester geschenkt und es komplett auf sie umgemeldet, sodass es offiziell ihr gehört. Es gibt leider keinen Schenkungsvertrag. Da das Motorrad von beiden gefahren wurde, stand es oft bei meinem Vater in der Garage.

Die Vermieterin hatte dieses öfter dort gesehen und möchte nun per Anwalt dieses Motorrad einklagen, da sie sich daraus finanzielle Vorteile bezüglich Vermieterpfandrecht erhofft.

Meine Frage dazu ist, ob sie diesen Nachweis (also Vorlage eines Vertrags oder Fahrzeugbriefs) erzwingen kann und wie rechtswirksam das ganze ist.