Ich bin Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung in einem 4-Parteien-Haus und habe vor einiger Zeit die Aufgaben der Hausverwaltung uebernommen. Im Haus wohnen 2 Eigentuemer, 2 Wohnungen sind vermietet. In einer dieser Mietwohnungen herrscht nun einigermassen reger Mieterwechsel, so dass die Nebenkostenabrechnungen kein Zuckerschlecken mehr sind.

Meine generelle Frage: Wer ist eigentlich fuer die Nebenkostenabrechnungen zustaendig, die Hausverwaltung, oder der Eigentuemer der Wohnung ? Selbstverstaendlich erstellt die Hausverwaltung EINE Abrechnung, die sie dem Eigentuemer zustellt. Ist es dann aber weiterhin Aufgabe der Hausverwaltung, alle Abrechnungen auch fuer die Mieter anzufertigen, oder liegt das legal nicht eigentlich in der Zustaendigkeit des Eigentuemers ?

Ich bedanke mich herzlich im voraus fuer Antworten, Meinungen, Fakten, etc. !!