Hallo, ich habe mal eine Frage.   Ich bin in der Insolvenz und würde gerne neben meinem Hauptberuf ein Nebengewerbe anmelden.   So sieht das Gewerbe aus: Ich kaufe Waren für ca 30 bis 35 Cent und verkaufe sie für 60 Cent.    Nun habe ich mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und er sagte mir dass ich mein Nettogehalt plus meine EINNAHMEN zusammenrechnen soll und lt. Pfändungstabelle den entsprechenden Betrag an ihn abführen muss. Ich glaube wir haben aneinander vorbeigesprochen. Hat er recht oder muss ich mein Nettogehalt und den GEWINN zusammenrechnen?   wenn ich mein Nettogehalt und die Einnahmen zusammenrechne, wovon soll ich dann neue Waren kaufen.