Ich bin italienische Staatsbürgerin, geboren in Deutschland, deutschsprachig aufgewachsen, beide Eltern Italiener und geboren in Italien. Ich möchte mich einbürgern lassen, wie läuft es dann mit meinem Kind?

Vater Deutsch, die deutsche Behörde sagt Kind kann deutsche aber auch italienische Staatsbürgerschaft besitzen, im italienischen Konsulat sagen die, laut Gesetz hat das Kind immer die Staatsangehörigkeit der Mutter. Bin ledig und alleinerziehend, sowie alleiniges Sorgerecht. Was ist nun richtig und was muss ich tun, dass wir alle die deutsch Staatsbürgerschaft besitzen? Ich soll beim Konsulat internationale Urkunden vorlegen, Vaterschaftsanerkennung etc alles erstmal auf deutsch und auf italienisch übersetzen lassen, um die Anmeldung beim Konsulat fortzuführen inkl. Kind, da wir in eine andere Stadt gezogen sind, (Hamburg).

Ich möchte aber dass meine Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, weil ich mich auch einbürgern lassen möchte. Mein Kind ist übrigens auch in Deutschland geboren. Ich habe eigentlich mit dem Land Italien nichts am Hut außer diese blöde Staatsangehörigkeit, die mir bei allem hier in Deutschland nur Probleme bereitet.

Vielleicht kann mir da eine Erfahrene bzw in seinem Fach wissende Person helfen, bitte keine Vermutungen, die höre ich in letzter Zeit sehr oft, aber da muss es doch eine offizielle Regelung für geben, kann ja nicht jeder machen so wie er will.

Herzlichen Dank schon mal vorab