Men Arbeitgeber hat angekündigt, eventuell online per Video-Software (Zoom etc.) kurzfristig ein Personalgespräch mit mir anzusetzen. Mein Betrieb handelt nach dem BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)

  1. Kann ich dieses verweigern, wenn die Software nicht den Datenschutzvorschriften (DSGVO) entspricht?
  2. Darf das Gespräch durch den Arbeitgeber aufgezeichnet werden (dies ist z.B. durch Zoom möglich)?