Ich mache als Fotograf Pass- und Bewerbungsbilder. Durch eine defekte Festplatte, sind Daten einer Person vernichtet worden. Die Daten werden regelmäßig gesichert; jedoch nicht permanent. In diesem Fall waren sie noch nicht gesichert. Die Person möchte nun, dass ich den Friseur bezahle, da ich gesagt haben soll, dass die Bilder nachbestellt werden können... Das ich das sage, stimmt. Nur sage ich auch dazu, dass ich für das Erhalten der Dateien, keine bedingungslose Garantie übernehmen kann! Da die Kundin mit ihrer Mutter, sagt sie, da gewesen ist, spricht nun wohl auch diese davon, dass ich von einer absoluten Nachbestellbarkeit gesprochen hätte.

Ich habe bei meiner Haftpflichtversicherung bereits angefragt...

Was soll ich tun? Danke!