Hallo, wir befinden uns grade beim Hausbau und haben uns verschiedene Angebote für Fenster eingeholt. Wir haben das Beste unterschrieben, allerdings kam ein Tag später ein sehr viel günstigeres Angebot und wir haben den Auftrag zurückgezogen. Am Telefon sehr freundlich gewesen.. ein paar Tage später erhalten wir eine Rechnung über den Beratungstermin, Fahrtkosten und 8h Angebotsbearbeitung in Höhe von ca. 500€.
Meine Frage, ist das rechtens wenn vorher nichts über solch einen Fall erwähnt wurde ? Ich habe einige Texte aus dem Netz rausgesucht und Stellungnahme verlangt, heute kam ein Brief, dass bereits ein Werkvertrag zustande kam. Er bezieht sich auf Paragraph 648 BGB, allerdings wurde wie gesagt vorher nichts davon erwähnt.
vielen Dank schon mal für die Hilfe.
liebe Grüße