Als Kapitalgeber und Anteilseigner, sprich Gesellschafter mit mindestens 51% an einer GmbH bin ich doch sozusagen ein Organ, dass sein Geld für sich arbeiten lässt. Ich habe zwar, wenn Gewinn erwirtschaftet wird, Einkünfte, übe aber damit keine Tätigkeit aus.

Als Geschäftsführer nun arbeite ich und bin selbständig tätig.

Was wiegt mehr, die Kapitalgabe oder die selbständige Tätigkeit?

Wie bezeichnet man meine Stellung im Erwerbsleben als Geschäftsführer und gleichzeitiger Gesellschafter, der Gewinne ausgeschüttet bekommt?