Hallo, Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Es geht um folgendes ich bin im Dezember letzten Jahres in meine eigene Wohnung gezogen. Obwohl ich mit der Warmmiete im Rahmen war hat das Jobcenter diese nie Komplett übernommen, ich musste immer Knapp 60 Euro von meiner Regelleistung dazugeben. Auf meine Nachfrage im Februar hieß es das hat seine Richtigkeit.

Nun ist es so das ich mittlerweile in eine Größere Wohnung gezogen bin da ich Nachwuchs erhalte und meine große Tochter ihr eigenes Zimmer brauchte, aussage vom Jugendamt. Am 17.09.2019 habe ich einen Änderungsbescheid erhalten das 610 Euro (also diese Miete die ich über Monate von meiner Regelleistung beglichen hatte) an meine ehemaligen Vermieterin gezahlt wurden. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, und in dem Schreiben vom Jobcenter hieß es das es sich um einen Technischen Fehler gehandelt habe. Und das sie sich bereits mit meiner ehemaligen Vermieterin in Verbindung gesetzt habe. Nun meine Frage muss ich wirklich warten bis meine ehemalige Vermieterin das Geld zurück Überwiesen hat oder kann ich nächste Woche da hingehen und eine Barauszahlung verlangen?

Denn wir könnten die Nachzahlung jetzt gut gebrauchen da in 3 Monaten Entbindungstermin ist und das Jobcenter alles abgelehnt hat. Da uns noch einige Möbel fehlen.

Danke im Voraus