Hallo , ich habe im August meine Ausbildung abgebrochen also mit einem Aufhebungsvertrag. Ich habe jetzt vor die nächsten 8 Monate einfach nur über eine Zeitarbeitsfirma zu arbeiten um mir ein Auslandsjahr zu finanzieren. Nächste Woche unterschreibe ich dort den Arbeitsvertrag. Muss ich mich jetzt Ausbildungsplatzsuchend beim Arbeitsamt melden , damit mein Vater für mich ( bin schon volljährig) weiterhin Kindergeld erhält ? Ich bin ja eigentlich nicht Arbeitssuchend/Ausbildungsplatzsuchend.

Ich werde wie gesagt die nächsten Monate einfach nur arbeiten wollen und keine Ausbildung und kein Studium beginnen. Ich denke aber,dass ich nächstes Jahr nach dem Auslandsjahr (bzw. halbes Jahr) eine Ausbildung oder ein Studium beginnen werde .
Muss ich mich jetzt nun für die Zeit wo ich nur arbeite wirklich ausbildungsplatzsuchend melden ?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!