Hallo,

Ich habe vergangenes Jahr sowohl für mich als auch für meine Freundin die Steuererklärungen der letzten Jahre angefertigt, um für die Werbungskosten unseres Studiums einen Verlustvortrag feststellen zu lassen.

Bei mir hat dies auch wunderbar geklappt. Das Bachelor-Studium wurde mit Vorläufigkeitsvermerk versehen, für das Master-Studium wurde der Verlustvortrag festgestellt.

Bei meiner Freundin allerdings kamen die Steuerbescheide mit 0€ zurück, da es sich um eine Erstausbildung handelt. Daraufhin haben wir Einspruch dagegen eingelegt und ihre Studienbescheinigungen für den Master an das Finanzamt geschickt, mit der Begründung, dass es sich um eine Zweitausbildung handelt. Einspruch wurde unter Verufung auf BFH-Urteil (03.09.2015 - VI R 9/15) abgelehnt, da ein Master-Studium in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zum Bachelor-Studium weiterhin als Erstausbildung gilt.

Wie kann das sein, dass bei mir alles ohne Probleme anerkannt wird, bei ihr jedoch nicht? Wir haben beide exakt das selbe studiert. Gibt es irgendetwas, was wir noch tun können? Das ist einiges, was dadurch verloren geht.