Hallo zusammen, ich bin da in einer prekären Situation. Ich war 2008 selbständig, aber voll berufstätig.Egtl war das auch nur ein Gefallen für eine Bekannte(, was ich im nachhinein bitter und teuer bezahle). Sie war damals angestellt und hat wohl auf meinem Namen ein 1&1 Internetvertrag auf die Geschäftsadresse abgeschlossen, wovon ich nichts wusste und dementsprechend auch kein Einverständnis gab.Kurz danach ist es dann auch nicht gut auseinander gegangen. Ich habe Widerspruch eingelegt und begründet, dass ich keinen Vertrag geschlossen habe.Man solle die Forderung an Frau sowieso,Straße sowieso schicken.Man solle mir bitte eine Kopie des Vetrages zuschicken, damit sich nachweisen lässt, dass ich den Vertrag nicht geschlossen habe. Antwort:Der zugrunde liegende Vetrag wurde im Internet geschlossen. Daher liegen keine schriftlichen Vertragsunterlagen vor. Da Sie als Vertragsinhaber bei 1&1 angegeben sind,haben Sie auch für die entstandenen Kosten aufzukommen.

Sollte Frau XXXXXX den vertrag unter Angabe Ihrer Daten abgeschlossen haben, so sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen und die Angelegenheit abklähren.

Für den Fall, dass Sie Anzeige gegen diese bei der Polizei erstatten werden, reichen Sie bitte eine Kopie der Anzeige zur Kenntnisnahme bei mir ein.

Meine Frage:was kann man da tun? Ist es tatsächlich möglich, dass niemals bei so einem Vertragsschluss eine Unterschrift angefordert wird? - Das gibts doch nicht, oder?

Das zweite: da wird sich nichts mit der Frau klären lassen, da auch Rechtsstreit zugrunde liegt und sie wird bestimmt nicht sagen:hey ja klar bezahle ich das.

Sie hat bei Vertrags schluss ihre tel nr angegeben und eine email adresse auf meinem namen über ihren anschluss erstellt muss ich noch feststellen. Die gute Frau hat ja selbst 1&1 Internet gehabt, man muss das doch zurückverfolgen können.Ich habe ja keine Ahnung wie ich beweisen soll,dass ich den Vetrag nicht geschlossen habe...

haha welch Ironie.

So danke im Voraus liebe Leute

Ich waäre sehr dankbar über hilfe, da ich nur 10 tage zeit habe und das Verfahren vor Gericht sonst fortgesetzt wird.