Hallo, meine Ex Lebensgefährtin verweigert mir jeglichen umgang mit meinem 1,5 Jährigen Sohn. bekommt aber Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle von mir, jetzt bekamm ich Post der zuständigen Kreisverwaltung ich soll zusätzlich noch Betreuungsgeld für Sie zahlen obwohl ich mit Ihr nicht verheiratet war. ich bin der Meinung Sie bekommt genug Kindesunterhalt! Nur weil die Behörde Geld sparen will wollen Die mich jetzt aus nehmen? welche gesetztliche Grundlage gibt es für dieses dubiose Betreuungsgeld??? Habe davon vorher nie gehört.