Hallo,

ich habe vergangen Samstag eine riesen Dummheit angestellt indem ich bei EDEKA Waren im Wert von 15 Euro habe mitgehen lassen. Ich, 38 Jahre, männlich, Ersttäter,wurde beim Verlassen des Ladens vom Detektiv angehalten und bin in sein Büro gefolgt. Habe alles zugegeben, die Waren raus gegeben, mich auch mit einer Taschenkontrolle einverstanden gezeigt und habe die 100 Euro Fangprämie bezahlt.

Dann hat er über den Perso meine Personalien aufgenommen, die Waren in den Tatsbestandsbogen eingetragen und ich hab unterschrieben und einen Durchschlag erhalten. Hausverbot bekommen und dann durfte ich gehen.

Wenn nun Strafantrag gestellt wird, wovon ich ausgehe, erhalte ich ja einen Anhörungsbogen. Problem: Ich bin zwischenzeitlich umgezogen und auf dem Perso stand noch meine alte Adresse. Somit können die den Bogen dorthin ja nicht zustellen, da ich dort nicht mehr wohne. Bekommt die Polizei diesen zurück, ermittelt meine neue Anschrift und stellt erneut zu oder hab ich dann halt Pech und erhalte keinen? Könnte ja auch bei der Post verloren gehen... Was macht man dann?

  1. ist es sinnvoll den auszufüllen außer den verpflichteten Angaben? Schließlich möchte ich mich ja nicht selbst belasten? Die Staatsanwaltschaft müsste mir den Diebstahl ja nachweisen.. Wie würde das denn gemacht werden? Wenn das ne Weile dauert, kann sich doch der Detektiv nicht mehr an mich erinnern und alles behaupten. Zählt hierzu der unterschriebene Tatbestandsbogen? Ich hätte den ja auch unterschreiben können weil ich in der Situation einfach nur Schiss hatte...Kameras gibts dort keine, Polizei war nicht da.

Ich will ja gar nix abstreiten wegen 15 Euro. Aus Fehlern wird man groß. Ich werde es generell bestimmt auch nicht wieder tun. Ich schäme mich. Zumal es der kleine Edeka-Einzelhändler bei mir ums Eck war. Man kennt sich :-(

Nach Rücksendung zu Polizei, sofern ich es denn erhalte, geht das zum Staatsanwalt. Was macht der jetzt wenn nur die Pflichtfelder ausgefüllt sind. Es gilt ja immer noch die Unschultsvermutung.

Er/Sie entscheidet dann doch einfach, ob eingestellt wird mit oder ohne Auflagen oder ob sogar Strafbefehl erfolgt.Oder sehe ich das falsch. Wenn Strafbefehl, warum dann eigentlich. Es wäre ja nichts bewiesen und ich könnte Einspruch einlegen. Gut dann gehts weiter aber halt mal Interesse halber. Vielleicht helfen die Fragen ja auch andren mit demselben "Problem".

Vielen Dank für die Antworten sofern ich schlechter Mensch die denn verdiene.