zu mir wir leben in einer bedarfsgemeinschaft ich bin vollzeit arbeiten mein freund ist arbeitslos und wir haben einen gemeinsamen sohn 18 monate alt.gestern waren wir auf dem arbeitsamt in der leistungsabteilung der arge und habe dort nachgefragt ob wir von unserer 2-raumwohnung 52qm in eine 3raumwohnung ziehen können,da uns ja theoretisch 75qm zustehen würden.da sagte uns die gute frau das uns keine 3-raumwohnung zusteht erst wenn unser kind zur schule kommt bzw.6jahre alt wird.wer kann mir zu dem thema weiter helfen?