Hallo, wir haben in unserer Steuererklärung 2016 für das FA eine Handwerkerrechnung eingereicht, die nicht anerkannt wurde, da die Leistung (Malerarbeiten) in unserem Neubau-Haus im Januar 16 erfolgte. Wir aber "erst" im April 16 das Haus bezogen haben. Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen, ich kann u.a. auch im Netz nichts finden. Das Finanzamt "beißt" sich am Einzug fest.

Vielen Dank und Grüsse Jane