Hallo zusammen.

Wenn ein nicht rechtsfähiger Verein (Jugendgruppe) auf dem Weihnachtsmarkt an 2-3 Wochenenden Waffeln und Glühwein verkauft um damit die Vereinskasse zu füllen, müssen dann diese Einnahmen irgendwie dem Finanzamt gemeldet werden oder irgend etwas anderes beachtet werden?

Die Einnahmen kommen ausschließlich dem Vereinszweck zugute und der Gewinn liegt unter 5.000 Euro.