Hallo,

ich habe am 10.03.2019 einen Fitnessvertrag abgeschlossen. Den Möchte ich nun kündigen.

Seit dem 01.03.2022 gilt zur Umgehung von stillschweigenden Verträgen, eine Monatliche Kündigung innerhalb der Vertragsverlängerung.

Da sich am 10.03.2022 bzw. wahrscheinlich eher am 01.04.2022 mein Vertrag sich eben verlängert hat, würde doch hier nun die neue Grundlage zählen, und ich könnte den Vertrag zum 01.05 oder 01.06 diesen Jahres Kündigen?

Oder gilt nach wie vor, die Kündigung mind. 3 Monate vorher zum 10.03.2023.

Grüße.