Am besten gar nicht :,D Verdummung der Menschheit nenn ich sowas... nichts besseres zu tuen als ein fake profil zu erstellen ihn anzuschreiben und Nackfotos rauszuholen? was denken deine Familienmitglieder oder nicht ganz zurückgebliebenen Freunde wenn du sowas postest? am besten 2 mal überlegen bevor man sowas macht 




Die Falsche Namensangabe stellt gemäß § 111 OWiG eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht nur dann dar, wenn dies gegenüber einer „zuständigen Behörde“ bei Ausübung ihres Amtes erfolgt. Eine Begehung der Ordnungswidrigkeit ist im privaten Verkehr nicht möglich.



Bußgeldhöhe

In Fällen des Absatzes 1 kann die Behörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und in Fällen des Absatzes 2 in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen. Die Höhe des Bußgeldes ist nach dem staatlichen Interesse an der Personalienfeststellung im Einzelfall zu bemessen.



Cyber-Mobbing strafbar und können Gegenstand zivilrechtlicher Ansprüche sein (etwa Unterlassung und Schadenersatz). In Betracht kommen insbesondere Beleidigungsdelikte (Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB), Delikte betreffend Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 ff. StGB), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 ff., insbesondere § 238 StGB (Nachstellung)), Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG), des Rechts am eigenen Namen (§ 12 BGB), des Rechts am eigenen Bild (§ 22 ff. KUG) oder des wirtschaftlichen Rufs (§ 824 BGB). Im Fall von Mobbing im geschäftlichen Bereich kommen auch Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht.



Falls dein Ex nicht dumm ist würde ich mir die Sache 2 mal überlegen.......

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