Ich bin als angestellter Arbeitnehmer tätig und möchte mich nun in ein Studiengang an der Uni einschreiben. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, meinen Studentenstatus in der Gehaltsabrechnung (wg. Sozialversicherung etc.) zu berücksichtigen? Oder kann er sich da "querstellen"..?!