Mein Vater bekam eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Bei der Tat klingelte er an der Tür von einem Bekannten, mit dem wir anderweitig Streit hatte, um mit ihm zu reden. Wir haben schon in einem Brief vergeblich um ein Gespräch gebeten. Als mein Vater mit dem Bekannten redete, kam die Ehefrau im Haus und wollte das Gespräch unterbrechen, sie wollte die Tür zuschlagen und mein Vater stellte den Fuß dazwischen. Nach ein paar hysterischen Wortfetzen ging mein Vater weg. Welches Strafmaß kann man in einem solchen Fall erwarten? Es war nur der Fuß in der Tür und auch nur in der Absicht, mit dem Bekannten zu reden. (Bei Google vergeblich die Antwort gesucht)