Hallo,

ich habe per Einschreiben eigenhändig Mahnungen an eine GmbH geschickt ohne ein Name einer natürlichen Person anzugeben. Die Annahme wurde durch die Firma verweigert. Die Firma war aber per E-Mail informiert, dass sie die Mahnungen auch per Post bekommen.

Muss unter "GmbH" noch ein Nachname stehen?