EISKALT! Weshalb ist das so?
Fahr den PC runter und steige um aufs Rad und dreh mal ne Runde. Dann wird Dir auch warm!
EISKALT! Weshalb ist das so?
Fahr den PC runter und steige um aufs Rad und dreh mal ne Runde. Dann wird Dir auch warm!
Waren die schon immer so? Dann werden sie sich auch nicht ändern. Das kannst Du nur akzeptieren, auch wenn sich das jetzt erst entwickelt hat. Du brauchst sie ja nicht anrufen. Lass sie hetzen, was solls? Wer weiß, wie wir später einmal sind! Ansonsten freundlich bleiben und Ohren auf Durchzug schalten.
Weil der geistige Anspruch so gering ist und man dafür keine Ausbildung braucht. Sogar ein Schulabschluss ist nicht nötig!
Du hast in jedem Fall ein Umgangsrecht. Das darf Dir nicht verwerhrt werden. Wie genau das aussieht ist eine Sache der Vereinbarung zwischen den Eltern. Sinnvoll wäre es schon, wenn Du das Baby so oft wie möglich sehen würdest, wenn auch nur kurz. Du solltest mit der Mutter des Kindes darüber reden. Evtl. mit Hilfe des Jugendamtes. Führt das zu nichts, führt der Weg leider nur über das Familiengericht, damit von dort entsprechende Zeiten festgesetzt werden. Aber bis da was passiert, ist das Kind schon älter. Eine echt blöde Situation. Deshalb lieber den friedlichen Weg noch mal probieren.
So einen Fall kenne ich auch. Da hat der Mann jahrelang zu wenig gezahlt. Aber eine spätere Nachzahlung wurde ausgeschlossen, weil er zum Zeitpunkt der Unterhaltspflicht eben nicht mehr leisten konnte. Der Titel gilt übrigens nur bis zur Volljährigkeit. Und ein Kind mit abgeschlossener Ausbildung kann doch für sich selber sorgen.
Du könntest arbeiten gehen!
Ich finde das auch nicht gerecht. Aber die Gesetze sind nun mal so. Ich kenne auch solche von Dir beschriebenen Fälle. In dieser Hinsicht muss wirklich etwas geschehen. Zwar ist es so, dass ab dem 18. Lebensjahr eines Kindes beide Elternteile den Barunterhalt leisten müssen. Und hier geht es dann auch gerechter zu, weil dann das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt wird. Aber solange die Kinder noch unter 18 sind, zählt allein das Einkommen des Elternteils, der zum Barunterhalt verpflichtet ist. Und der andere Teil leistet den so genannten Betreuungsunterhalt. Hier wird also die Kinderbetreuung und Erziehungsleistung bezahlt. Und die ist völlig unabhängig vom Verdienst desjenigen, der den Betreuungsunterhalt leistet. Meistens leisten die Mütter den Betreuungsunterhalt. Auch wenn es manchmal die Väter sind, bleibe ich mal der Einfachheit bei dieser Bezeichnung. Demnach ist dann derjenige, der den Barunterhalt leistet, meistens der Vater. Ungerecht kann es aber in anderen Fällen auch werden. Wenn die Mutter viele kleine Kinder zu versorgen hat, hat sie es sehr schwer, beruflich wieder Fuß zu fassen. Verdient der Exmann dann auch noch sehr wenig, bekommt sie auch sehr wenig Unterhalt für die Kinder. Sie hat also wenig Geld und kaum eine Chance auf Berufstätigkeit und bekommt später kaum Rente. Hier ist sie also die Benachteiligte. Anders herum kann die Akademikerfrau in leitender Position ein Einzelkind sehr wohl alleine finanzieren. Sie hat villeicht sogar eine Kinderfrau oder eine Tagesmutter, einen oder manchmal auch mehrere Babysitter, evtl. auch einen guten Kitaplatz, vieleicht sogar eine Putzfrau, Haushaltshilfe. Wie auch immer. Nehmen wir an, die Frau hat so viel Geld, dass sie ihrem Kind selber sehr viel bieten kann. Sie bekommt dann trotzdem aufgrund ihrer Erziehungsleistung (auch wenn sie diese selber nicht leistet, sondern andere dafür bezahlt) den Unterhalt des Kindsvaters, der sich ausschließlich nach seinem Einkommen richet. Sie bekommt auch das anteilige Kindergeld. Dabei interessiert es den Gesetzgeber nicht, wie der Mann lebt. Es ist egal, ob er viel oder wenig verdient. Selbst wenn er eine neue Familie gründet, muss er immer noch für sein Kind aus der vorherigen Beziehung zahlen. Ihm bleibt immer nur ein Selbstbehalt. Einerseits ist es zwar richtig, dass die Eltern gleichermaßen für ihre Kinder aufkommen sollten, andererseits wäre es aber angebracht, wenn solche Dinge einmal berücksichtigt würden. Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber ich habe einmal etwas davon gelesen, dass bei wirklich vermögenden Frauen, der Unterhalt des Kindsvaters nicht geleistet werden muss. Aber wo das steht, weiß ich nicht.
Hallo Preity,
Du musst ein paar Fakten beachten, dann beantwortet sich Deine Frage von selber:
Für Kinder über 18 und bis zum 25. Lebensjahr gibt es Kindergeld, wenn diese sich in der Ausbildung befinden.
Bis zum 31.12.2011 durften die betroffenen Kinder der Kindergeldberechtigten nicht mehr als 8005 € pro Jahr verdienen, wenn sie sich in einer Ausbildung befanden. Ab dem 1.1.2012 ist diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung abgeschafft worden.
Bis zum 25. Lebensjahr können auch mehrere Ausbildungen absolviert werden. Auch dann besteht der grundsätzliche Anspruch auf Kindergeld.
Eltern haben einen Kindergeldanspruch auch dann, wenn sich das Kind zwischen zwei Ausbildungen befindet. In dieser Übergangszeit wird weiterhin Kindergeld gezahlt, wenn es in dieser Zeit keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.
In Deinem Fall ist es so, dass Deine Eltern für Dich das Kindergeld zwischen dem Ende der Ausbildung und dem Beginn des Studiums beziehen können, wenn Du in dieser Zeit nicht berufstätig bist. Da Du aber einen befristeten Arbeitsvertrag hast, besteht in dieser Zeit kein Kindergeldanspruch. Dabei ist es egal, wieviel oder wie wenig Du verdienst. Sobald Du Dein Studium aufnimmst, müssen Deine Eltern dann für Dich einen neuen Kindergeldantrag stellen.
Jetzt meinte er gestern...ich zitiere: "Wenn ich die Kinder 3 bzw. 4 Wochen habe kann ich ja eigentlich das Unterhaltsgeld (das 3/4 für 3 Wochen bzw. bei 4 Wochen) für einen Monat behalten, da das Geld ja eigentlich für die Kinder gedacht ist und nicht für Dich
Ja, der Unterhalt ist natürlich für die Kinder und nicht für Dich gedacht. Aber er beinhaltet nicht nur die Ernährung, sondern auch die Kleidung, Wäschepflege, Mietanteil usw. Wenn er die Kinder zu sich nimmt, könnte er streng genommen den Ernährungsanteil herausrechnen und einbehalten. Keineswegs aber das gesamte Geld. Ihr könnt das unter Euch regeln, dazu muss man das Jugendamt nicht bemühen.
Die Jugendämter machen sich durch solche Aktionen immer unbeliebter! Soweit ich mich erinnere, sind die Kinder alle gleich gestellt und werden unterhaltsrechtlich auch gleich behandelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht oder ob die Kinder bei ihrer Mutter oder ihrem Vater leben. Lediglich das Alter der Kinder spielt bei der Höhe des Unterhaltes eine Rolle. Da Deine älteren Kinder bei ihren Müttern leben, kann es aufgrund deren Alter sein, dass sie mehr bekommen, als Dein jüngstes Kind. Aber mit der Rangfolge hat das nichts zu tun. Außerdem ist es so, dass Du aufgrund des jüngsten Kindes Deine Unterhaltsleistungen auf nun drei Kinder verteilen musst. Das hat zur Folge, dass die älteren Kinder jetzt weniger als vorher bekommen müssten, weil dieselbe Geldmenge auf mehr Kinder verteilt wird. Du solltest unbedingt eine neue so genannte Mangelfallberechnung fordern. Da die Jugendämter zwar die Kinder vertreten sollen, aber leider auch oft nur die Belange der Mütter berücksichtigen, würde ich Dir vorschlagen, einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, der die Neuberechnung für Dich durchführt. Denn wenn Du Dich nicht wehrst, dann kommt das Jugendamt womoglich noch auf die Idee und führt eine Lohnpfändung durch. Das ist alles schon vorgekommen. Wenn Du das Geld für den Anwalt nicht ausgeben willst, musst Du Dich selber darum kümmern. Du könntest erst einmal der Forderung schriftlich wiedersprechen und dann vom Jugendamt ebenfalls schriftlich fordern, eine Mangelfallberechnung durchzuführen. Sollten sie von Dir irgendwelche Forderungen stellen, dann müssen sie das schriftlich mit Nachweisen begründen. Das Jugendamt kann hier nicht einfach irgendwas verlangen, sondern muss die Unterhaltszahlungen anhand Deiner Einnahmen unter Berücksichtigung aller Kinder genau ausrechnen. Außerdem ist das Jugendamt nur zuständig, sofern für das jeweilige Kind eine Beistandschaft besteht. Das ist normalerweise nur bei Kindern von nicht verheirateten Müttern der Fall. Da Deine Kinder verschiedene Mütter haben, müsste für jedes Kind eine eigene Vertretung vorhanden sein. Noch was. Dir und Deiner Familie steht auch ein Selbstbehalt zu, der nicht unterschritten werden darf.
Wie wärs mit jobben? Das machen andere Studenten auch!
Übrigens gibt es genügend Studenten, die keine 800 Euro im Monat von ihren Eltern bekommen!
Ansonsten schließe ich mich den Antworten an, die besagen, dass Du das Einkommen Deiner Eltern überprüfen lassen musst, um Deinen Anspruch auf Unterhalt zu berechnen. Wenn Du den kennst, kannst Du fordern - oder auch nicht!
Wie Dein Vater sein Leben gestaltet geht Dich nichts an!
Bei uns nimmt jedes Essen seinen Weg zweimal
Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Freizeitpädagogik.
Wozu überhaupt rasieren? Natur pur! Alles andere ist albern!
Da Du kein Bafög bekommst, brauchst Du Dich auch nicht an die 400 € Grenze halten.
nichts ist unwichtig
Goggle hilft!
Seit dem 1.1.12 gibt´s das P-Konto.
Willst Du helfen oder nur jemanden anschwärzen? Was willst Du hier? Einen Rat oder nur die Bestätigung Deines angeblich richtigen Handelns?
Leider hast Du nicht das Recht, Deinen Eltern das Rauchen in der eigenen Wohnung zu verbieten. Ich findes es echt traurig, wie gedankenlos und egoistisch manche Eltern sind. Ich weiß zwar nicht, ob es hilft, aber Du könntest einmal zum Jugendamt gehen und fragen, ob und was Du hier unternehmen kannst. Vielleicht können sie Dich auch in irgendeiner Art unterstützen.