Hallo derSpartiat,

der Trennungsunterhalt bemisst sich mithin nach deinem durchschnittlichen Einkommen letzten zwölf Monate. Dabei werden auch das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld eingerechnet. Deine Frau hat aber keinen Anspruch darauf, dass du ihr die Hälfte deines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes abtrittst. So stimmt das nicht. Das Urlaubsgeld und andere Gratifikationen sind nur ein Bemessungsfaktor, um die Höhe deines Einkommens zu bestimmen.

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Hallo Otaku152,

die Frage ist eher ein Klischee.

Die Antwort steht im Gesetz. Natürlich gibt es bei Scheidungen immer Ungereimtheiten. Diese ergeben sich aber eher aus der Lebenssituation eines Ehepaares, das du als Lebens- aber auch als Schicksalsgemeinschaft begeifen solltest.

Einen Ehevertrag brauchst du nur dann, wenn du unternehmerisch tätig bist und den Zugewinnausgleich fürchtest, wenn du aus guten Gründen Gütertrennung vereinbaren möchtest oder die Alters- oder Vermögensunterschiede zum Partner sehr groß sind. Ansonsten regelt das Gesetz die Dinge und ist ehrlich um einen Interessenausgleich bemüht.

Näheres zum Ehevertrag liest du hier:

https://www.scheidung.de/ehevertrag.html

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