Hi,

es geht um einen Rechtsstreit vor einem Amtsgericht. Ich habe mich mit der gegenerischen Partei auf einen Vergleich geeinigt und auf die Zahlung eines Betrages. Die Zahlung habe ich erfüllt. Vor einigen Tagen hat mir das Amtsgericht eine Kostenfestsetzung der gegenerischen Partei für die Gerichtskosten, mit der Bitte um "eventuelle Stellungsnahme", zugeschickt. Es steht nichts von die Zahlung ist umgehen auszuführen, auch ist keine Frist angegeben. Was heisst "eventuelle Stellungsnahme"? Muss ich zahlen oder nicht?