Hallo,

ich war im vergangenen Jahr bis 31.12. arbeitslos und habe Arbeitslosengeld erhalten. Am 20. und 21.09.2008 habe ich in einem Unternehmen bei einer Inventur mitgearbeitet. Die Arbeitszeit betrug insgesamt ca 10. Stunden. Leider habe ich es versäumt, dem Arbeitsamt diese Nebentätigkeit anzumelden.

Nun fordert das Arbeitsamt für 20 Tage Geld von mir zurück. Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter des A-amts, dass die Leistung des A-amts von Beginn der Tätigkeit bis zum Zeitpunkt eines persönlichen erscheinens beim Arbeitsamt zugefordert würde. Ich habe bisher nichts darüber gefunden, was diese Vorgehensweise regelt. Ich könnte es verstehen, wenn die Leistung für die 2 Tage zurück gefordert würde, nicht jedoch für diesen langen Zeitraum. Diese Entscheidung ist absolut unverhältnismäßig. Ich will in jedem Fall Widerspruch einlegen, weiß aber nicht so recht wie ich mich da anstellen soll. Hat jemand schon ähnliches erlebt, oder kann mir jemand Tipps geben, wie ich den Widerspruch schreiben soll. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.