Hallo ich habe einen Artikel bei Ebay eingestellt und Verkauft. Ich hab bei den Artikelmerkmalen die man bei Ebay ausfüllen kann, angegeben das die Ware Gebrauchsspuren besitzt aber habe dann im Anzeigetext zusätzlich geschrieben das die Ware Neuwertig ist, weil sie für mich abgesehen der Gebrauchsspuren in meinen Augen Neuwertig ist.

Nun hat sich der Käufer gemeldet und sagt mir das die Ware in keinster weiße für ihn Neuwertig ist und verlangt einen Preisnachlass.

Ich habe ihm die Sache geschildert, aber er beharrt auf seiner Meinung und redet nun von Rechtsschutz usw usw.

Ich würde gerne wissen wie das den nun aussieht, wer hat genau Recht ?

DAnke