Ich bin Arbeitgeberprüfer der Deutschen Rentenversicherung. Aus der Praxis kann ich berichten, dass es durchaus möglich ist, eine Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung vor Ablauf zu kündigen. Allerdings ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtsunwirksam, da der Vertragspartner und alleiniger Ansprechpartner der Versicherung der Arbeitgeber ist; also muss der AG die Versicherung kündigen (auflösen). Auf den Rückkaufswert (Zahlbetrag) aus der Versicherung sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichen. Ob nun eine Kündigung einer DV rechtlich durchsetzbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Kündigung der DV erfolgte in 2008 bei der (die Versicherung ist mir bekannt). Aus datenschutzrechtlichen Gründen möchte ich das Unternemen nicht nennen.
Antwort
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leider nicht (Beglaubigung einer Unterschrift) bei der Stadtverwaltung in Dortmund (heute geschehen). Beglaubigungen nur "von Amt zu Amt"