Hallo!

Mein Partner zahlt für 2 Kinder (6,12) Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Seine Exfrau hat inzwischen neu geheiratet (ihr Mann ist sehr wohlhabend) und geht nicht arbeiten. Das hat sie in der Vergangenheit auch nicht getan und wird sie auch in Zukunft niemals freiwillig tun. Soweit so gut. Mein Partner und ich wollen demnächst auch heiraten und 2 Kinder bekommen. Dabei mache ich mir natürlich etwas Sorgen in wieweit für unsere Kinder Geld zum Leben übrig bleibt. Die Frage, die ich mir stelle ist nun, wie es mit den Unterhaltszahlungen aussieht, wenn seine beiden Kinder 18 sind und studieren. Wenn ich das richtig verstanden habe sind die Unterhaltszahlungen meines Partners der "Barunterhalt". Im Gegenzug übernimmt seine Exfrau im Moment ja den "Betreuungsunterhalt" indem sie die Kinder zuhause versorgt. Wenn die Kinder 18 sind, fällt der Betreungsunterhalt laut Gesetz weg, weil sie alt genug sind, so dass nur der Barunterhalt übrig bleibt. Im Falle des Studiums dann Barunterhalt+ Studiengebühren. Ich glaube es sind 670 Euro + Studiengebühren pro Kind. Dieser Betrag ist dann von meinem Partner UND seiner Exfrau anteilig an das Kind zu entrichten. Sie will aber nicht arbeiten das weiß ich jetzt schon. Ich habe aber ein Gesetz gefunden von 2012, dass Mütter Vollzeit arbeiten gehen MÜSSEN, wenn die Kinder 3 Jahre alt sind. Also muss sie dann ja arbeiten gehen, oder? Kann ja nicht sein, dass wir alles allein bezahlen müssen (das Geld fehlt unseren Kindern) nur weil sie zu faul zum Arbeiten ist. Das ist doch richtig, oder? Jetzt schätze ich sie aber so ein, dass sie dann wieder irgendwelche komischen Vereinbarungen mit ihrem Mann trifft, dass er sie auf dem Papier Vollzeit in seinem Betrieb einstellt und ihr weniger als das Existenzminimum zahlt. Solche seltsamen Sachen zum Geld schnorren (Entschuldigung) gab es in der Vergangenheit von ihr da schon öfter. Wäre das denn rechtens oder könnten wir uns dagegen wehren?