Im SEPA-Lastschriftmandat für einen Mietvertrag muss man ja seine Anschrift angeben. Da das mein erster Mietvertrag ist, habe ich davon keine Ahnung und weiß nun nicht, ob ich dort meine noch aktuelle oder schon die Adresse der neuen Wohnung angeben soll.

Bin noch nicht umgemeldet und der Vertrag gilt ab 1. Dezember 2018.

LG Isi