Habe eine Frage zu Serviceverträgen. Gemäss Schweizer Obligationenrecht sind diese doch ein Einfacher Auftrag?


Dieser kann doch zu jederzeit (ausser Unzeit) gekündigt werden?


In meinem Beispiel ist es ein Servicevertrag mit folgender Kündigungsbestimmung: Feste Laufzeit 5 Jahre, danach 3 Jahre. Vertrag muss 3 Monate vor Ablauf gekündet werden.


Aber gemäss OR 404 Abs. 1-2 kann der Auftrag eigentlich jederzeit gekündet werden.

Zu Unzeit kann vom Auftragnehmer je nach Vereinbarung ein Ersatz (Geld) oder begleichung der bereits vollbrachten Leistungen verlangt werden?


Webartikel zu Einfacher Auftrag: http://goo.gl/jpXLSt