Es ist nicht korrekt, dass eine Namensänderung nicht möglich ist.
Bei mir selbst hat eine Einbennung mit dem Namen meines damaligen Stiefvaters stattgefunden, als ich 14 Jahre alt war. Nach der Scheidung meiner Mutter von ihm, als ich bereits 20 Jahre alt war, wollte ich beim Bürgerbüro meiner Stadt meine Namensänderung rückgängig machen lassen. Mir wurde mitgeteilt, dass dies nur mit einem psychologischen Gutachten möglich sei. Dies gestaltete sich aufgrund der Kosten dafür und der Wartezeiten sehr schwierig, so dass ich selbst eine Stellungnahme schrieb.
Und, siehe da, das Bürgerbüro hat meinen Antrag angenommen und mein Name wurde in meinen Geburtsnamen zurückgeändert. Meine Begründung in der Stellungnahme waren stetige Demütigungen & Erniedrigungen durch den Stiefvater.
Viel Erfolg dabei für alle, die das betrifft!