Hallo,

meine Eltern überschrieben mir vor MEHR als 10 Jahren eine Doppelhaushälte mit Garten. Auf diese Doppelhaushälfte ist ein lebenslanges Nießbrauchsrecht für meine Eltern eingetragen.

Auf den Garten haben ich vor 7 JAhren ein Haus mit eigenem, getrennten Zugang gebaut, der als Anbau an die mit Nießbrauchrecht belegte Doppelhaushälfte deklariert wurde( wg. baurechtl. Vorschriften).

Diesen Anbau finanziere und bewohne ich selbst.

Frage:

Erfasst das Nießbrauchsrecht meiner Eltern nun auch den Anbau?

Nur wenn ja:

Im Falle des Elternunterhalts:

Ich könnte u. U. den Anbau per Teilungserklärung abtrennen; dazu müssten meine Eltern zustimmen.

Wäre dies als Schenkung zu betrachten, die wiederum einer 10 Jahresfrist unterliegt?

Könnte ein Sozialamt im Rahmen des Elternunterhalts die Rückabwicklung( innerhalb von 10 Jahren) dieser Schenkung verlangen?

Dies würde im schlimmsten Fall dazu führen, dass ich in meiner eigenen Immobilie Miete an meine Eltern/ das Sozialamt zu zahlen hätte, obwohl ich die Immobilie selber finanziere.

Vielen Dank für die Hilfe!