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es sind hierbei zwei Punkte zu beachten:
1.) die Waschung vor dem Gebet. Sollte das make up nicht zulassen das Wasser auf die betroffene Hautstelle kommt dann kannst du keine korrekte Waschung vornehmen und dementsprechend kein korrektes Gebt verrichten. Mit dem Ausdruck "haram" würde ich vorsichtig sein. Du kannst wenn dieser fall eintritt einer religiösen Pflicht nicht nachkommen, die Tat an sich ist aber nicht haram.
2.) der Verschönerungseffekt: wenn es so einen Effekt gibt und dadurch die Aufmerksamkeit von nicht mahram Männer auf einem gezogen wird dann ist es nach Meinung aller Rechtsschulen (sunnitsich und schiitisch) haram.