,, Sehr geehrte Damen und Herren ,

da die Cannabis Prohibition gegen das Grundgesetz verstößt , ich keinem dritten schade und ich in meiner allgemeinen Handlungsfreiheit - Artikel 2 des Grundgesetzes - eingeschränkt bin, lege ich Widerspruch gegen den Strafbefehl ein.

Ich schließe mich den Antrag, den Herr Richter Müller bezüglich der Verfassungswidrigkeit des Verbotes von Cannabis an das Bundesverfassungsgericht im April 2020 gesendet hat, vollumfänglich an. ''

Man will mich mit einer Geldstrafe bestrafen nur weil ich ein paar Gramm Cannabis bei mir hatte zum Eigenbedarf. Ich mag kein Alkohol und auch keine Zigaretten und will aber deswegen nicht gänzlich auf Drogen verzichten.