Fall: Defekte Xenonbeleuchtung am KFZ A musste getauscht werden. Kosten für Austausch durch den Hersteller laufen in die Kostenstelle KFZ A. Diese Kostenstelle wird auch zur Berechnung meiner Anteile am Gebrauch des KFZ genutzt. Ich schreibe Fahrtenbuch. Die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke ist in einer Sondervereinbarung untersagt. Die Buchhaltung sagt, ich mpsste die Kosten für die Reparatur tragen.

Bin ich für Schäden am Dienstfahrzeug, die ohne meinen Einfluss entstehen überhaupt in der Haftung? Ich bin davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber diese Reparatur voll bezahlen muss. Würde Morgen aus dem nichts die Kupplung brechen, der Motor hochgehen, müsste ich das dann bezahlen?

Welche gesetzliche Grundlage gilt? Evtl, welche Urteile gibt es?