Aufgrund eines Verkaufs meiner Wohnung an einen neuen Eigentümer, wurde eine neue Kellerzuweisung seitens der Verwaltung für mich angekündigt. Ich bin dazu bereit, habe aber gehört, dass die Verwaltung in dieser Situation verpflichtet ist, meinen Kellerumzug zu übernehmen. Ich habe dort ca. 10 Bücherkisten mit jeweils 20- 26 kg gelagert, die ich mit meinem Alter weder tragen kann, noch darf. Welche Gesetzesgrundlage gibt es dafür, die meine Verwaltung nicht zu kennen scheint?