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Als was denn? Als Restaurantfachmann? Als Koch? Wenn der Chef die Berechtigung dazu hat, auszubilden, dann ja. Er muss nicht unbedingt Küchenmeister sein, wenn er 20 Jahre Berufserfahrung hat und einen Ausbilderschein, dann bekommt er von der Handwerkskammer eine Sondergenehmigung.