Jugendschutzgesetz. Maximal 40h die Woche Maximal 5 Arbeitstage Maximal 8,5h am Tag Arbeitszeit 6-20 Uhr.
Am Wochenende nur wenn es in der Brance üblich ist. In bestimmten Berufen auch abweichende Uhrzeiten erlaubt, z.B. bei Bäckern.
Jugendschutzgesetz. Maximal 40h die Woche Maximal 5 Arbeitstage Maximal 8,5h am Tag Arbeitszeit 6-20 Uhr.
Am Wochenende nur wenn es in der Brance üblich ist. In bestimmten Berufen auch abweichende Uhrzeiten erlaubt, z.B. bei Bäckern.