unser dienstplan (bäckerei) wird andauernd (auch sehr, sehr kurzfristig) geaendert. kaum haengt der neue plan - schwupps aendert unsere chefin ihn schon wieder. freizeitplanung ist daher sehr schwierig. auch werden frueh-, mittel- und spaetdienste getauscht und die dienste (ausschliesslich die) der chefin verkuerzt. wann ist ein dienstplan (ausser in notfaellen) bindend. gibt es dafuer ein gesetz? und an wen sollte man sich wednen, wenn sich die chefin an den geleisteten stunden (an der stechuhr) zu schaffen macht (sie streicht unsere stunden und gibt sich selbst mehr) danke im voraus
änderungen im dienstplan
Arbeitsrecht,
Änderung,
Dienstplan
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.