Laut §623 bürgeliches Gesetzbuch benötigt es bei einer Kündigung im Arbeitsrecht eine Schriftform - eine Kdg. per Email ist daher nicht rechtskräftig.

Wie sieht es allerdings aus, wenn ich die Kündigung im Anhang (original unterschrieben und eingescannt) einer Email mitschicke - als .pdf Datei. Ist damit die Schriftform gewahrt?