Mein Tipp für Dich (und für alle, die glauben, Freizeit habe nichts mit der Ausbildung zu tun):

Halt' den Ball möglichst flach und suche das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber. Erkläre ihm, wie Du die Situation empfindest und auch, dass Du es eventuell taktlos findest, dass er Dich in einer für Dich schweren Zeit so unter Zeitdruck setzt - auch wenn es, rechtlich betrachtet, legitim ist. Wenn er dann unangemessen reagiert, wendest Du Dich an die Innung, nicht an die Handwerkskammer.

Meine Einschätzung zu den rechtlichen Gegebenheiten und der Ausbildungssituation:

Ich denke schon, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass der Auszubildende lernt - hier hilft auch ein Blick in den Ausbildungsvertrag, steht da unter Pflichten des Auszubildenden. Nichts anderes scheint ja der "Auftrag" zu sein: Umsetzen von theoretisch gelerntem in praktische Arbeit. Wer das als ausnutzen bezeichnet, sollte sich vielleicht einmal die oft praktizierte Art der Ausbildung anschauen: Der Azubi darf mit auf die Baustelle, um Handlangertätigkeiten auszuführen. Klingt für mich eher nach ausnutzen.

Was das Ausdenken von Schaltungen in der Freizeit angeht: Theoretische Inhalte werden zum einen in der Berufsschule vermittelt, und zum anderem im Betrieb. Und sowohl von den Lehrern oder dem Ausbilder kann man Hausaufgaben bekommen, die natürlich zu Hause, in der Freizeit, erledigt werden. Ich finde es sehr gut, dass Dein Ausbilder Dich in theoretischen Inhalten so besser ausbildet als andere es tun. Es ist wirklich so, dass Du dadurch MEHR lernst als andere Azubis.

Ein wirkliches Problem ist die Arbeitszeit. Ich darf annehmen, dass Du das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet hattest, als Du die Ausbildung begonnen hast. Dann gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach darf die tägliche Arbeitszeit 8,5 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Pausen natürlich nicht mit eingerechnet, also nur reine Arbeitszeit. Die An- und Abreisezeit wird nicht angerechnet.

Vielleicht legst Du das mal Deinem Chef dar, und ihr kommt auf einen Nenner, dass, so wie es das Gesetz vorsieht, Du in einem Zeitraum von zwei Monaten eine Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden erreichst. Oder Du machst Freitags eher Feierabend. Sollte mal zusammen durchgerechnet werden. Dann kannst Du ja das Gegenangebot machen, in der Zeit, die Du eher frei gemacht hast, so etwas wie die "Hausaufgaben", die er Dir üblicherweise gibt, zu erledigen. Kompromissbereitschaft kann wahre Wunder wirken.

Die tägliche Freizeit von mindestens 12 Stunden wird durch die Fahrzeit von jeweils einer Stunde mit den derzeitigen Anfangs- und Feierabendzeiten allerdings eingehalten, da gibt es nichts auszusetzen.

Viel Erfolg!

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