Dann müsste er ein Gewerbe anmelden, anderenfalls können die Mitanbieter und auch das Finanzamt, von anderem, wie Wettbewerbszentrale usw., abgesehen, recht ungemütlich werden.

Mal das Zutreffende angeben:

"Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

  • Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
  • Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben",

Zitat von hier:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

Dieser Plan kann sehr teuer werden, wenn er ihn ausführt!

Die Finanzämter haben inzwischen gute Suchbots, die die eBay-Seiten durchackern.

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