Dann müsste er ein Gewerbe anmelden, anderenfalls können die Mitanbieter und auch das Finanzamt, von anderem, wie Wettbewerbszentrale usw., abgesehen, recht ungemütlich werden.
Mal das Zutreffende angeben:
"Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben",
Zitat von hier:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Dieser Plan kann sehr teuer werden, wenn er ihn ausführt!
Die Finanzämter haben inzwischen gute Suchbots, die die eBay-Seiten durchackern.