Mein Opa hat ein Sparbuch, welches nach seinem Tod an meine Tochter überschrieben wird, nun ist meine Mutter aber laut Berliner Testament alleiniger Erbe, kann sie das Geld dann von mir, gesetzl. Vertreter, oder meiner Tochter zurück verlangen? Der Bestatter wird in jedem Fall die Sterbeurkunden an meine Mutter schicken, und ich kann das Sparbuch erst "gültig überschreiben" lassen, sobald ich eine original Sterbeurkunde vorweisen kann bei der Sparkasse. So wie ich meine Mutter kene, wird sie mir aber keine geben, wir haben auch schon sehr lange keinen Kontakt, mein Opa zu seiner Tochter auch nicht. Er könte doch das Sparbuch auch jetzt schon an meine Tochter überschreiben lassen, oder? Da er alleiniger Erbe von meiner Oma war, kann er mit dem hinterbliebenen Gelde auch tun und lassen, was er will, oder?

thx