In einem Kindergarten nicht, dafür brauchst du eine Ausbildung zum Erzieher/-in. Da du noch nicht 16 bist, bist du noch nicht teilweise Geschäftsfähig und darfst daher nur "Mini-Jobs", wie zum Beispiel: Zeitungen austragen, Babysitten, und dergleichen machen. Ab 16 darfst du dann so genannte "Neben-Jobs auf 400€ Basis" ausüben. Das heißt du arbeitest einen gewissen Stundensatz bis du deine 400€ voll hast. Beispiele hier für wären beispielsweise: Regale im Supermarkt einräumen oder dergleichen.
LG