Laut Teilungserklärung muss die Hausverwaltung bei einem Wohnungsverkauf zustimmen. Es steht nichts da, wie lange die Hausverwaltung für die Zustimmung brauchen darf, und ab wann sie für die Schäden verantwortlich zu machen ist, die entstehen, weil die Wohnung wegen mangelnder Verwalterzustimmung nicht bezahlt werden konnte. Nun hat die Hausverwaltung drei Monate Zeit gehabt und dennoch die Abwicklung des Verkaufs noch um einen Monat verzögert, mangels Verwalterzustimmung. Haftet die Hausverwaltung für den Schaden, der durch die verspätete Bezahlung entsteht, wenn sie die Fristen so lange überzieht?