Ich habe vor einigen Monaten meinen Wagen zur Inspektion abgegeben. Dabei habe ich einen Auftrag unterschrieben. Bei der Abholung sollte ich dann fast 900€ berappen… die Bremsscheiben sind ebenfalls getauscht worden. Angeblich habe das mit auf dem Auftrag gestanden. Angeblich hätte ich das explizit beauftragt. Beides ist natürlich nicht der Fall.

Heute habe ich den Wagen zur selben Werkstatt gebracht, um die Reifen zu wechseln. War leider nötig gewesen, da meine Winterreifen da eingelagert waren, und ich schon seit Wochen versucht habe, herauszufinden, wie ich die aus dem Lager bekommen kann. Jetzt ist es mir einfach schon zu spät/kalt. Nun teilt mir die Werkstatt aber mit, dass ich den Wagen erst abholen kann, wenn ich die andere Rechnung (aus dem anderen Auftrag) bezahle. Bis dahin wird der Wagen einbehalten.

In meinem Verständnis ist das nicht rechtens, da es ja um ein anderes Vertragsverhältnis geht - und zum ersten Punkt, sofern das wirklich stimmen sollte, dass ich unterschrieben habe, dass die Bremsscheiben getauscht werden sollen: habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?