Hallo ich habe einen Anwalt beauftragt bei Gericht die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen. Heute bekam ich von meinem Anwalt Post, dass er den Antrag bei Gericht eingereicht hat. Ich war erschrocken als ich im anliegendem Schreiben gelesen habe das er auch noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt hat. Ich hatte mit Ihm besprochen das ich das noch nicht möchte. Meine Frage, kann man den Antrag für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht zurücknehmen, so das nur noch der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge bestandteil ist? Was muss ich tun?

Danke im voraus für die Antworten.