Warum gibt es hier tausende Seppel, die mit Halbwissen durch die Gegend laufen und meinen auf jede Frage Gott gleich eine Antwort aus dem Stiefel zu zaubern, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt.

Lt. Strafgesetzbuch sind hier alle Voraussetzungen einer Unterschlagung vorhanden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung

Wenn man es positiv für den Täter auslegt, wurde ihm durch die PIN eine Verfügungsgewalt eingeräumt, daraus ergibt sich:

Die Tat wird durch § 246 Abs. 2 StGB qualifiziert, wenn dem Täter die Sache anvertraut war. Anvertraut ist die Sache, wenn dem Täter vom Eigentümer in dessen Interesse oder nach seiner Weisung die Verfügungsgewalt über die Sache eingeräumt wurde. Anvertraut ist die Sache demnach immer dann nicht, wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwider läuft.

Richtiger Weg:

Schreib ihm, das Du Dich schlau gemacht hast, und das das Unterschlagung ist und das, wenn er das Geld nicht binnen 2 Tagen zurück zahlt Du zur Polizei gehen wirst.

Erfolgt dann immer noch keine Reaktion. Anzeige wegen Unterschlagung. Beweise sichern, evtl. das Du zur Zeit der Überweisung wo anders warst zum Beispiel auf der Arbeit etc.

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